Datenschutzerklärung und datenschutzrechtliche Hinweise für personenbezogene und personenbeziehbare Daten
Beitritt in den Verein:
Mit der Beitrittserklärung wird unter Hinweis auf die zur Kenntnis genommene Satzung und das
eingesehene Datenverarbeitungsverzeichnis darin eingewilligt, dass die für die Durchführung der
Mitgliedschaft erforderlichen Daten (zumindest Vor- und Zuname, Anschrift und die Bankverbindung
sowie alle sonstigen freiwilligen Angaben auf dem Beitrittsformular) durch den Verein gespeichert
und zum Zwecke des Vereins bis auf ausdrücklichem Widerruf oder bis zum Ende der Mitgliedschaft
verarbeitet werden dürfen.
Teilnahme an Vereinsveranstaltungen:
Mit der Anmeldung zu Prüfungen des Vereins oder der Teilnahme an Vereinsveranstaltungen wird
darin eingewilligt, dass Lichtbildaufnahmen von Vereinsveranstaltungen zum Zwecke des Vereins in
den Organen des Vereins und in anderen Medien bis zum ausdrücklichen Widerruf veröffentlicht
werden.
Ferner wird darin eingewilligt, dass Mitgliederdaten für die Ausrichtung der Vereinsveranstaltung in
dem erforderlichen Umfang bis zum Widerruf auch an andere Mitglieder des Vereins weitergegeben
werden dürfen.
Weitergabe von Daten an Dritte:
Der Verein ist Mitglied der Dachverbände VDH und JGHV. Mit der Mitgliedschaft und/oder der
Teilnahme an Prüfungen, deren Ergebnisse an diese Dachverbände mitzuteilen sind, ist die
Einwilligung verbunden, dass die notwenigen Daten an diese Dachverbände zur Erfüllung des
Verbandszwecks bis auf ausdrücklichem Widerruf weitergegeben und dort verarbeitet und
veröffentlicht werden dürfen.
Darüber hinaus wird darin eingewilligt, dass Daten gemäß eingesehenem
Datenverarbeitungsverzeichnis an die dort angegebenen Unternehmungen zu dem dort
bezeichneten Zweck in dem jeweils erforderlichen Umfang zur dortigen Datenverarbeitung bis auf
ausdrücklichen Widerruf weitergegeben werden dürfen.
Der Verein ist im Fall des Widerrufs der eigenen Mitteilung an den Verband oder das Unternehmen
verpflichtet, auf Verlangen den jeweiligen Ansprechpartner des Drittverbandes bzw.
Drittunternehmens zur direkten Durchsetzung des Berichtigungs- oder Löschungsanspruchs dem
Betroffenen mitzuteilen.
Archivierung/Speicherung der Daten über die Mitgliedschaft hinaus:
Zur fortgesetzten Unterstützung und Steuerung der Hundezucht und des Prüfungswesens werden
Prüfungsdaten auch über den Tod des Mitglieds/Prüfungsteilnehmers hinaus im erforderlichen
Umfang gespeichert. Deren Löschung kann nur in Ausnahmefällen bei offensichtlicher Unrichtigkeit
beansprucht werden.
Prüfungsdaten:
In Bezug auf Prüfungsdaten des geprüften Hundes, so diese überhaupt personenbeziehbar sind, ist
eine Löschung ausgeschlossen für Prüfungen, die verbandsrechtlich unanfechtbar sind und kein
Übertragungsfehler vorliegt.
Belehrung über Datenschutzrechte:
Auskunft – Es besteht das Recht, bei dem im Datenverzeichnis angegeben Ansprechpartner jederzeit
kostenfreie Auskunft zu verlangen über die Verwaltung der die eigene Person betreffenden Daten.
Der Verein darf dies nur bei Rechtsmissbrauch oder Schikane verweigern.
Berichtigung – Es besteht ferner das Recht auf sofortige Berichtigung bei sachlich falschen Daten.
Sperrung – Es kann ferner die Sperrung von Daten beansprucht werden bei unklarer Sach- und
Rechtslage. Im Zweifel sind die Daten bei fehlender Aufklärbarkeit zu löschen.
Löschung – Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit der Widerruf der Einwilligung
erklärt und die Löschung verlangt werden kann, wenn die Speicherung unzulässig war oder geworden
ist oder die Unklarheit über die Zulässigkeit nicht geklärt werden kann, s.o.
Beschwerderecht – Es besteht neben dem ordentlichen Rechtsweg zusätzlich das Recht, Beschwerde
zu führen bei dem Landesdatenschutzbeauftragten des jeweiligen Bundeslandes. Dessen
Kontaktdaten sind abrufbar auf den Internetseiten der Landesdatenschutzbehörden.